← Blog · 28. Juni 2026
Frühstart-Rente: offene Fragen, die das Gesetz noch nicht klärt
von Felix Kropp
Wo wir gerade stehen
Die Frühstart-Rente liegt als Eckpunkte-Beschluss vom 12/2025 auf dem Tisch, geplanter Start ist 2027. Die erste Lesung im Bundestag ist erfolgt — das Gesetz selbst ist aber noch nicht verabschiedet. Einige Details sind heute fix, andere noch offen. Diesen Artikel halte ich aktuell, sobald die Gesetzgebung weitergeht.
Stand: 28.06.2026
Was nach aktuellem Stand feststeht
- Berechtigte: Kinder von 6 bis 18, die in Deutschland zur Schule gehen.
- Höhe: 10 € pro Monat vom Staat, einkommensunabhängig.
- Maximalsumme aus staatlicher Förderung: bis zu 1.440 € über 12 Jahre.
- Bindung: Das geförderte Kapital ist bis zum Renteneintritt (voraussichtlich 67) gebunden.
- Start: jahrgangsweise ab 2027, beginnend mit Jahrgang 2020.
Was noch offen ist
- Auszahlungsform: Einmalauszahlung, Verrentung oder beides? Noch nicht final geregelt.
- Besteuerung im Alter: Genaue steuerliche Behandlung bei Auszahlung ist nicht abschließend geklärt.
- Erlaubte Anlageklassen / Depot-Anbieter: Welche Produkte/Depots sich qualifizieren, kommt in der Ausführungsverordnung.
- Wegzug aus Deutschland: Was passiert, wenn die Familie zwischenzeitlich auswandert? Aktuell noch nicht detailliert.
- Förderpause bei Schulwechsel/Pause: Detailregeln stehen aus.
Was du jetzt tun kannst, ohne zu warten
Du musst nichts überstürzen. Es lohnt sich aber, in Ruhe ein Gefühl zu bekommen, was die Förderung in deinem konkreten Fall bedeuten kann. Genau dafür ist der Rechner gedacht — er zeigt dir bewusst eine Bandbreite. Sobald die Gesetzeslage final ist, aktualisiere ich diesen Artikel.
Quellen: Eckpunkte-Beschluss BMF 12/2025; öffentliche Bundestags-Materialien zur 1. Lesung. Unverbindlich, keine Rechts- oder Anlageberatung.
Unverbindliche Information, keine Anlageberatung. Stand der Frühstart-Rente-Eckpunkte 12/2025.